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   OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24   

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https://dejure.org/2024,8285
OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24 (https://dejure.org/2024,8285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2024 - 2 Ws 56/24 (https://dejure.org/2024,8285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2024 - 2 Ws 56/24 (https://dejure.org/2024,8285)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Verletzte, Vergewaltigungsverfahren, unbewusste Beeinflussung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Akteneinsicht bei Vergewaltigungsvorwurf - (Theoretische) Möglichkeit der Präparierung"

 
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  • OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21

    Recht des Nebenklägervertreters auf Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24
    Die Beschwerde des Angeschuldigten ist zulässig, insbesondere gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 S. 4 StPO - die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben - statthaft (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2020 - 1 Ws 81/20,-, BeckRS 2020, 17128; KG, Beschluss vom 10.05.2021 - 5 Ws 85/21 - 161 AR 62/21 -, BeckRS 2021, 55985; Senat, Beschluss vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 -, juris; BeckOK/Weiner, StPO, 50. Ed. Stand 01.01.2024, § 406e StPO Rn. 19).

    Der Senat hält im Übrigen an seiner Auffassung fest, dass jedenfalls die anwaltliche Zusicherung der mit der Akteneinsicht betrauten Rechtsanwältin, keinerlei Aktenkenntnis an die Nebenklägerin weiterzugeben, geeignet ist, eine Beeinflussung der Aussage der Verletzten und damit eine Gefährdung des Untersuchungszwecks auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 05.02.2021, a.a.O.).

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24
    a) Auch wenn dem Vorsitzenden bei seiner Entscheidung darüber, ob einem Akteneinsichtsbegehren § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO entgegensteht, ein weiter Ermessensspielraum zusteht (BGH NJW 2005, 1519; OLG Schleswig StraFo 2016, 157), ist der Senat nicht auf eine Prüfung der angefochtenen Entscheidung auf Ermessensfehler beschränkt.
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24
    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 1 Ws 81/20

    Akteneinsichtsrecht Nebenkläger als Verletzter - Versagungsgründe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24
    Die Beschwerde des Angeschuldigten ist zulässig, insbesondere gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 S. 4 StPO - die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben - statthaft (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2020 - 1 Ws 81/20,-, BeckRS 2020, 17128; KG, Beschluss vom 10.05.2021 - 5 Ws 85/21 - 161 AR 62/21 -, BeckRS 2021, 55985; Senat, Beschluss vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 -, juris; BeckOK/Weiner, StPO, 50. Ed. Stand 01.01.2024, § 406e StPO Rn. 19).
  • KG, 10.05.2021 - 5 Ws 85/21

    Akteneinsicht für den Verletzten grundsätzlich unter Ausschluss ihn selbst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24
    Die Beschwerde des Angeschuldigten ist zulässig, insbesondere gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 S. 4 StPO - die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben - statthaft (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2020 - 1 Ws 81/20,-, BeckRS 2020, 17128; KG, Beschluss vom 10.05.2021 - 5 Ws 85/21 - 161 AR 62/21 -, BeckRS 2021, 55985; Senat, Beschluss vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 -, juris; BeckOK/Weiner, StPO, 50. Ed. Stand 01.01.2024, § 406e StPO Rn. 19).
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